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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 21. September 2026

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Simon Maximilian Heistermann, operierend als Heistermann Solutions (nachfolgend "Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber.

Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Ausgenommen hiervon ist die Bereitstellung kostenloser Inhalte (Lead-Magnete, siehe § 14), die auch für Privatpersonen zugänglich ist.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde"). Der Kunde muss Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Abweichend hiervon gilt § 14 dieser AGB (kostenlose Inhalte und Downloads) für alle Nutzer, auch für Verbraucher; gesetzliche Verbraucherrechte bleiben insoweit unberührt.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Kunden dessen Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(3) Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen Webentwicklung, Softwareentwicklung, Hosting, Beratung und verwandte digitale Dienstleistungen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Darstellungen und Preisangaben auf der Website des Auftragnehmers stellen kein Angebot im Sinne des § 145 BGB dar; ergänzend gilt § 4 Absatz 1.

(2) Ein Vertrag kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Die Textform per E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis.

(3) Angebote des Auftragnehmers sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen individuellen Vertrag (Angebot und Auftragsbestätigung).

(2) Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss bedürfen eines schriftlichen Change Requests. Der Auftragnehmer wird den Mehraufwand und etwaige Zusatzkosten im Voraus beziffern. Ohne schriftliche Freigabe des Change Requests besteht keine Leistungspflicht für die gewünschte Änderung.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und gesondert abzurechnen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nur abgerechnet, wenn sie zuvor nach § 3 Absatz 2 freigegeben wurden.

(4) Hosting ist nicht Bestandteil des Vertrages über die Erstellung, sondern wird nach § 4a Absatz 5 gesondert vereinbart. Technische Empfehlungen des Auftragnehmers stellen keine Rechtsberatung dar.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Preisangaben auf der Website des Auftragnehmers stellen kein Angebot im Sinne des § 145 BGB dar; die dort genannten Preise gelten für den dort beschriebenen Leistungsumfang, soweit der Auftragnehmer ein Projekt annimmt und nichts Abweichendes vereinbart wird. Preise für Leistungen außerhalb dieses Umfangs werden individuell angeboten.

(2) Bei Zahlung des Gesamtpreises in einer Summe gilt, sofern nicht anders vereinbart, folgendes Zahlungsmodell: 50 % bei Auftragserteilung (Anzahlung), 50 % bei Abnahme. Bei größeren Projekten können meilensteinbasierte Zahlungen vereinbart werden. Für Verträge nach § 4a gilt Absatz 2 jenes Paragraphen.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB). Das Recht auf weitergehenden Verzugsschaden bleibt unberührt.

(5) Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, ist der Auftragnehmer nach schriftlicher Ankündigung berechtigt, sämtliche Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen. Die Aussetzung stellt keine Vertragsverletzung dar und verlängert vereinbarte Fristen entsprechend.

§ 4a Erstellung mit Zahlung in Monatsbeträgen

(1) Die Erstellung der Website ist ein Werkvertrag über einen festen Gesamtpreis. Der Kunde kann diesen Gesamtpreis nach Wahl in einer Summe oder in zwölf gleichen Monatsbeträgen zahlen. Die Wahl der Zahlungsweise ändert weder den Gesamtpreis noch den Leistungsumfang; ein Zuschlag für die Zahlung in Monatsbeträgen wird nicht erhoben.

(2) Bei Zahlung in Monatsbeträgen ist der erste Betrag mit Vertragsschluss fällig, jeder weitere jeweils zum Monatsersten. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, dass die Website in der Regel vor Ablauf der zwölf Monate fertiggestellt und abgenommen wird; die Monatsbeträge sind Teilzahlungen auf den Gesamtpreis und kein Entgelt für eine fortlaufende Leistung.

(3) Gerät der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeträgen ganz oder teilweise in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, den gesamten noch offenen Restbetrag nach vorheriger Mahnung mit angemessener Frist sofort fällig zu stellen.

(4) Die Einräumung der Nutzungsrechte und die Herausgabe des Quellcodes richten sich nach § 9.

(5) Der laufende Betrieb der Website nach der Abnahme, insbesondere Hosting, Domain und technische Wartung, ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Er wird in einem gesonderten Vertrag über die Betreuung vereinbart, der mit dem Livegang der Website beginnt und unbefristet läuft; die Vergütung für die Betreuung fällt ab dem Livegang an. Zahlt der Kunde den Gesamtpreis in Monatsbeträgen, ist der Abschluss des Vertrages über die Betreuung Voraussetzung für diese Zahlungsweise; der Vertrag über die Betreuung kann in diesem Fall erstmals zum Ende des Monats ordentlich gekündigt werden, in dem der letzte Monatsbetrag fällig wird oder der Gesamtpreis vorzeitig vollständig bezahlt ist, im Übrigen nach § 13 Absatz 1. Zahlt der Kunde den Gesamtpreis in einer Summe, steht ihm der Abschluss des Vertrages über die Betreuung frei; er kann ihn jederzeit nach § 13 Absatz 1 kündigen.

(6) Änderungen und Erweiterungen der Website nach der Abnahme sind weder Gegenstand dieses Vertrages noch des Vertrages über die Betreuung nach Absatz 5. Der Auftragnehmer führt sie auf gesonderten Auftrag des Kunden in Textform aus und rechnet sie nach tatsächlichem Zeitaufwand zu dem bei der Beauftragung mitgeteilten Stundensatz ab. Übersteigt der voraussichtliche Aufwand zwei Stunden, unterbreitet der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten ein Angebot; die Ausführung beginnt erst nach dessen Annahme in Textform. Eine laufende Betreuung, die über Hosting, Domain und technische Wartung hinausgeht, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

§ 4b Abnahme

(1) Nach Fertigstellung zeigt der Auftragnehmer dem Kunden in Textform an, dass die Website abnahmebereit ist, und setzt ihm eine Frist von 14 Kalendertagen zur Abnahme. Mit der Anzeige weist er auf die Folgen des Absatzes 3 hin.

(2) Die Abnahme erfolgt durch Erklärung in Textform. Als Abnahme gilt auch die Freischaltung der Website unter der Domain des Kunden, wenn der Kunde sie veranlasst oder ihr zustimmt.

(3) Verweigert der Kunde die Abnahme innerhalb der Frist nach Absatz 1 nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Website als abgenommen (§ 640 Absatz 2 BGB).

(4) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Absatz 1 Satz 2 BGB). Der Anspruch auf deren Beseitigung bleibt unberührt.

(5) Mit der Abnahme endet die Erfolgsverpflichtung aus der Erstellung. Noch offene Teilzahlungen nach § 4a Absatz 2 bleiben nach dem vereinbarten Zahlungsplan geschuldet.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien (Texte, Bilder, Zugangsdaten, Logos) und Freigaben rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner, der für die gesamte Projektkommunikation zuständig ist und Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen erteilt.

(3) Zur Abnahme bereitgestellte Teilleistungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen vom Kunden zu prüfen und in Textform freizugeben oder zu beanstanden. Für die Abnahme der fertigen Website gilt § 4b.

(4) Verzögerungen, die durch die nicht rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden verursacht werden, verschieben vereinbarte Zeitpläne und Fristen entsprechend. Eine Haftung des Auftragnehmers für daraus resultierende Verzögerungen ist ausgeschlossen.

§ 6 Termine und Fristen

(1) Zeitangaben und Terminschätzungen des Auftragnehmers sind unverbindlich und stellen keine Fixtermine im Sinne des § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB dar, es sei denn, ein verbindlicher Termin wird ausdrücklich schriftlich als solcher vereinbart.

(2) Auf der Website des Auftragnehmers angegebene Zeitrahmen für einzelne Leistungspakete sind typische Erfahrungswerte und dienen ausschließlich der Orientierung.

(3) Höhere Gewalt (siehe § 12), durch den Kunden verursachte Verzögerungen sowie unvorhergesehene technische Schwierigkeiten verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

§ 7 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung (verkürzte Gewährleistungsfrist gemäß § 634a BGB im unternehmerischen Verkehr).

(2) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die verursacht werden durch: (a) nachträgliche Änderungen oder Eingriffe des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, (b) Browser- oder Betriebssystem-Updates, die nach der Abnahme erscheinen, (c) nicht autorisierte Änderungen am Quellcode, (d) Inkompatibilitäten mit Drittanbietersoftware, die nicht Bestandteil des Vertrages war.

(3) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Wahl zwischen Nachbesserung und Neuherstellung. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, steht dem Kunden das Recht auf Minderung oder Rücktritt zu.

(4) Für die Erreichung bestimmter Suchmaschinenrankings, Conversion-Rates, Ladezeiten oder vergleichbarer Kennzahlen wird keine Gewährleistung übernommen, es sei denn, konkrete Werte wurden ausdrücklich schriftlich zugesichert.

(5) Während eines laufenden Vertrages über die Betreuung nach § 4a Absatz 5 beseitigt der Auftragnehmer technische Störungen der Website im Rahmen der geschuldeten technischen Wartung, ohne dass es auf die Gewährleistungsfrist nach Absatz 1 oder die Ausschlüsse nach Absatz 2 Buchstabe b ankommt. Absatz 2 Buchstabe a, c und d bleiben unberührt.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert begrenzt, mindestens jedoch auf EUR 1.000,00. Bei Dauerschuldverhältnissen tritt an die Stelle des Auftragswertes die in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Netto-Vergütung. Bei unentgeltlich erbrachten Leistungen beträgt die Haftungsobergrenze EUR 1.000,00.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für: mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust (soweit dieser über den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung hinausgeht), entgangene Geschäftschancen oder Reputationsschäden.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle oder Störungen, die auf Umstände außerhalb seines Verantwortungsbereichs zurückzuführen sind, insbesondere auf Internet-Service-Provider des Kunden, DDoS-Angriffe, Dienste Dritter, Ausfälle der vom Auftragnehmer eingesetzten Infrastrukturanbieter oder Stromausfälle. Die Pflicht des Auftragnehmers, eine Störung nach Kenntnis unverzüglich zu beheben oder auf eine andere Infrastruktur auszuweichen, bleibt unberührt.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Kunden bereitgestellten Inhalten resultieren.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Das Urheberrecht an den vertragsgegenständlichen Leistungen verbleibt beim Auftragnehmer (§ 29 UrhG). Der Kunde erhält an der für ihn individuell entwickelten Website, das heißt an Quellcode, Design und Inhalten, ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten einschließlich des Rechts, die Website zu bearbeiten, weiterzuentwickeln und durch Dritte bearbeiten zu lassen; § 40a UrhG bleibt unberührt. Das Nutzungsrecht nach Satz 2 entsteht mit vollständiger Bezahlung des Gesamtpreises. Bis dahin erhält der Kunde mit dem Livegang ein einfaches, auf den Betrieb der eigenen Website beschränktes Nutzungsrecht.

(2) Ausgenommen von Absatz 1 sind Werkzeuge, Bibliotheken, Komponenten, Strukturen und Konzepte, die der Auftragnehmer unabhängig vom konkreten Projekt entwickelt hat oder projektübergreifend einsetzt. Hieran erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit sie Bestandteil der Website sind. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, diese Bestandteile sowie allgemeine Erkenntnisse und Methoden in anderen Projekten zu verwenden.

(3) Der Auftragnehmer übergibt dem Kunden den Quellcode der Website mit vollständiger Bezahlung des Gesamtpreises, spätestens mit Beendigung des Vertrages.

(4) Im Rahmen des Projekts verwendete Open-Source-Bibliotheken unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer dokumentiert die verwendeten Lizenzen.

(5) Gerät der Kunde mit Teilzahlungen nach § 4a Absatz 2 in Verzug, ruht das einfache Nutzungsrecht nach Absatz 1 Satz 4, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Mit vollständiger Zahlung lebt es ohne weitere Erklärung wieder auf.

§ 10 Referenz- und Werbenutzungsrecht

(1) Der Kunde gewährt dem Auftragnehmer ein zeitlich unbegrenztes Recht, das erstellte Projekt zu Referenz- und Werbezwecken zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Darstellung in Portfolio, Website, Social Media, Fallstudien, Präsentationen sowie die Nennung des Kundennamens und -logos.

(2) Dieses Recht besteht über das Vertragsende hinaus. Ein Widerruf ist nur aus berechtigtem Grund mit einer Frist von vier Wochen in Textform möglich.

(3) Ein Widerruf hat keine Auswirkungen auf bereits veröffentlichte Printmaterialien oder archivierte digitale Inhalte, deren Entfernung unverhältnismäßig wäre.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

(2) Insbesondere individuell vereinbarte finanzielle Konditionen (Honorare, Tagessätze, Einzelpreise) sind als vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht für Preise, die der Auftragnehmer selbst öffentlich auf seiner Website nennt. Die Referenznutzung gemäß § 10 bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort. Ausgenommen sind gesetzliche Offenlegungspflichten.

§ 12 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit dies auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Stromversorgung, Cyberangriffe sowie Arbeitskämpfe.

(2) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt zu informieren. Die vertraglichen Pflichten ruhen für die Dauer der höheren Gewalt; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

(3) Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen schriftlich zu kündigen.

§ 13 Kündigung

(1) Laufende Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Dies gilt insbesondere für den Vertrag über die Betreuung nach § 4a Absatz 5, bei Zahlung in Monatsbeträgen jedoch erst nach Maßgabe von § 4a Absatz 5 Satz 3. Noch offene Teilzahlungen nach § 4a Absatz 2 bleiben von einer Kündigung unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; eine außerordentliche Kündigung setzt eine vorherige schriftliche Abmahnung voraus, sofern der wichtige Grund eine Abhilfe zulässt.

(2) Im Falle einer Kündigung wird der Quellcode des bis dahin fertiggestellten Projektstands an den Kunden übergeben. Hosting-Dienste werden für einen Übergangszeitraum von 30 Tagen aufrechterhalten (Vergütung anteilig). Die Handhabung personenbezogener Daten richtet sich nach den Bestimmungen der DSGVO.

(3) Hosting-Konten und die zugehörige Infrastruktur des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer; eine Übertragung dieser Konten findet nicht statt. Dies gilt nicht für Konten, Domains und Dienste, die nach dem individuellen Vertrag auf den Namen des Kunden angelegt werden - diese verbleiben beim Kunden. Die Domain des Kunden wird in jedem Fall auf dessen Namen registriert oder auf dessen Wunsch mittels Auth-Code übertragen.

§ 14 Kostenlose Inhalte und Downloads (Lead-Magnete)

(1) Der Auftragnehmer stellt auf seiner Website kostenlose Inhalte zur Verfügung, insbesondere Checklisten, Templates, Guides und ähnliche Materialien (nachfolgend "Lead-Magnete"). Der Bezug erfolgt nach einem Double-Opt-In-Verfahren, bei dem der Nutzer seine E-Mail-Adresse angibt, einen Bestätigungslink erhält und erst nach Klick auf diesen Zugang zum Material bekommt.

(2) Die Lead-Magnete und sämtliche Inhalte darin (Texte, Grafiken, Layouts, Strukturen) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Nutzer erhält mit der Bestätigung ein einfaches, nicht übertragbares, nicht exklusives Nutzungsrecht für den eigenen internen bzw. persönlichen Gebrauch.

(3) Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung zu Verbreitungszwecken, der Wiederverkauf sowie das Hochladen auf öffentlich zugängliche Plattformen (Social Media, Download-Portale, KI-Trainingsdatensätze, o.ä.) sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers untersagt. Die Nennung in Bewertungen oder redaktionellen Beiträgen mit Quellenangabe bleibt hiervon unberührt.

(4) Die in den Lead-Magneten enthaltenen Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle fachliche, rechtliche, steuerliche oder technische Beratung. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder Eignung der Inhalte für einen bestimmten Zweck. Die Anwendung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung des Nutzers.

(5) Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die aus der Nutzung oder Nicht-Nutzung der in den Lead-Magneten enthaltenen Informationen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder zwingende gesetzliche Haftungstatbestände greifen. Die Haftungsregelungen des § 8 gelten entsprechend.

(6) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Lead-Magnete jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, zu aktualisieren oder zurückzuziehen. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit oder auf eine bestimmte Version besteht nicht.

(7) Die E-Mail-Adresse des Nutzers wird ausschließlich für den Versand des angeforderten Materials und der Bestätigungsmail verarbeitet. Ein Newsletter-Versand oder sonstige werbliche Nutzung findet nicht statt. Der Widerruf der Einwilligung ist jederzeit über den in der Bestätigungsmail enthaltenen Abmeldelink oder per formloser Mitteilung an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse möglich. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Borken (Westfalen), soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 ZPO).

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; die Textform per E-Mail genügt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.