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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Simon Maximilian Heistermann, operierend als Heistermann Solutions (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“). Der Kunde muss Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Kunden dessen Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(3) Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen Webentwicklung, Softwareentwicklung, Hosting, Beratung und verwandte digitale Dienstleistungen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Darstellungen und Preisangaben auf der Website des Auftragnehmers sind unverbindliche Orientierungswerte und stellen kein Angebot im Sinne des § 145 BGB dar.

(2) Ein Vertrag kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Die Textform per E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis.

(3) Angebote des Auftragnehmers sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen individuellen Vertrag (Angebot und Auftragsbestätigung).

(2) Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss bedürfen eines schriftlichen Change Requests. Der Auftragnehmer wird den Mehraufwand und etwaige Zusatzkosten im Voraus beziffern. Ohne schriftliche Freigabe des Change Requests besteht keine Leistungspflicht für die gewünschte Änderung.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und gesondert abzurechnen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

(4) Hosting ist eine optionale Zusatzleistung und nicht automatisch Bestandteil eines Webentwicklungsvertrages. Technische Empfehlungen des Auftragnehmers stellen keine Rechtsberatung dar.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Preisangaben auf der Website des Auftragnehmers sind unverbindliche Richtwerte und kein Angebot.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgendes Zahlungsmodell: 50 % des Gesamtbetrags bei Auftragserteilung (Anzahlung), 50 % bei Abnahme. Bei größeren Projekten können meilensteinbasierte Zahlungen vereinbart werden.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB). Das Recht auf weitergehenden Verzugsschaden bleibt unberührt.

(5) Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, ist der Auftragnehmer nach schriftlicher Ankündigung berechtigt, sämtliche Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen. Die Aussetzung stellt keine Vertragsverletzung dar und verlängert vereinbarte Fristen entsprechend.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien (Texte, Bilder, Zugangsdaten, Logos) und Freigaben rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner, der für die gesamte Projektkommunikation zuständig ist und Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen erteilt.

(3) Zur Abnahme bereitgestellte Leistungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen vom Kunden zu prüfen und schriftlich freizugeben oder zu beanstanden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.

(4) Verzögerungen, die durch die nicht rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden verursacht werden, verschieben vereinbarte Zeitpläne und Fristen entsprechend. Eine Haftung des Auftragnehmers für daraus resultierende Verzögerungen ist ausgeschlossen.

§ 6 Termine und Fristen

(1) Zeitangaben und Terminschätzungen des Auftragnehmers sind unverbindlich und stellen keine Fixtermine im Sinne des § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB dar, es sei denn, ein verbindlicher Termin wird ausdrücklich schriftlich als solcher vereinbart.

(2) Auf der Website des Auftragnehmers angegebene Zeitrahmen für einzelne Leistungspakete sind typische Erfahrungswerte und dienen ausschließlich der Orientierung.

(3) Höhere Gewalt (siehe § 12), durch den Kunden verursachte Verzögerungen sowie unvorhergesehene technische Schwierigkeiten verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

§ 7 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung (verkürzte Gewährleistungsfrist gemäß § 634a BGB im unternehmerischen Verkehr).

(2) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die verursacht werden durch: (a) nachträgliche Änderungen oder Eingriffe des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, (b) Browser- oder Betriebssystem-Updates, die nach der Abnahme erscheinen, (c) nicht autorisierte Änderungen am Quellcode, (d) Inkompatibilitäten mit Drittanbietersoftware, die nicht Bestandteil des Vertrages war.

(3) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Wahl zwischen Nachbesserung und Neuherstellung. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, steht dem Kunden das Recht auf Minderung oder Rücktritt zu.

(4) Für die Erreichung bestimmter Suchmaschinenrankings, Conversion-Rates, Ladezeiten oder vergleichbarer Kennzahlen wird keine Gewährleistung übernommen, es sei denn, konkrete Werte wurden ausdrücklich schriftlich zugesichert.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert begrenzt, mindestens jedoch auf EUR 1.000,00. Bei unentgeltlich erbrachten Leistungen beträgt die Haftungsobergrenze EUR 1.000,00.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für: mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust (soweit dieser über den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung hinausgeht), entgangene Geschäftschancen oder Reputationsschäden.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für: Ausfälle oder Störungen, die auf den Hosting-Provider, Internet-Service-Provider, DDoS-Angriffe, Dienste Dritter oder Stromausfälle zurückzuführen sind.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Kunden bereitgestellten Inhalten resultieren.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Leistungen für den vereinbarten Zweck.

(2) Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Codebestandteile, Strukturen und Konzepte in anderen Projekten wiederzuverwenden.

(3) Der Quellcode darf vom Kunden nach Übergabe frei weiterentwickelt und modifiziert werden.

(4) Im Rahmen des Projekts verwendete Open-Source-Bibliotheken unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer dokumentiert die verwendeten Lizenzen.

§ 10 Referenz- und Werbenutzungsrecht

(1) Der Kunde gewährt dem Auftragnehmer ein zeitlich unbegrenztes Recht, das erstellte Projekt zu Referenz- und Werbezwecken zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Darstellung in Portfolio, Website, Social Media, Fallstudien, Präsentationen sowie die Nennung des Kundennamens und -logos.

(2) Dieses Recht besteht über das Vertragsende hinaus. Ein Widerruf ist nur aus berechtigtem Grund mit einer Frist von vier Wochen in Textform möglich.

(3) Ein Widerruf hat keine Auswirkungen auf bereits veröffentlichte Printmaterialien oder archivierte digitale Inhalte, deren Entfernung unverhältnismäßig wäre.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

(2) Insbesondere finanzielle Konditionen (Honorare, Tagessätze, Einzelpreise) sind als vertraulich zu behandeln. Die Referenznutzung gemäß § 10 bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort. Ausgenommen sind gesetzliche Offenlegungspflichten.

§ 12 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit dies auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Stromversorgung, Cyberangriffe sowie Arbeitskämpfe.

(2) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt zu informieren. Die vertraglichen Pflichten ruhen für die Dauer der höheren Gewalt; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

(3) Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen schriftlich zu kündigen.

§ 13 Kündigung

(1) Laufende Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; eine außerordentliche Kündigung setzt eine vorherige schriftliche Abmahnung voraus, sofern der wichtige Grund eine Abhilfe zulässt.

(2) Im Falle einer Kündigung wird der Quellcode des bis dahin fertiggestellten Projektstands an den Kunden übergeben. Hosting-Dienste werden für einen Übergangszeitraum von 30 Tagen aufrechterhalten (Vergütung anteilig). Die Handhabung personenbezogener Daten richtet sich nach den Bestimmungen der DSGVO.

(3) Hosting-Konten und zugehörige Infrastruktur verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Eine Übertragung von Accounts findet nicht statt.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Borken (Westfalen), soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 ZPO).

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; die Textform per E-Mail genügt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Stand: März 2026

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